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Erbrechtsreform 2009 verabschiedet

Erbrechtsreform
erstellt am : 19.09.2009
geändert am:

Die Änderung der Erbrechtsreform passierte am 18.9.2009 den Bundesrat.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neugestaltung des Pflichtteilsrechts: Die Pflichtteilsentziehungsgründe werden eingeschränkt. Profitieren werden hiervon nicht nur bisher ausgeschlossene Erben, sondern auch deren Gläubiger. Ob letzteres mit der Testierfreiheit vereinbar ist, wird dann vielleicht einmal das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

In jedem Falle sind jetzt bei bekannter Überschuldung von Erben neue Gestaltungen dringlichst geboten.

Geändert werden ferner die Verjährungsfristen. Sie werden an die nach der Schuldrechtsmodernisierung geltenden Fristen angepasst und damit auf drei Jahre verkürzt.

In Kraft treten werden die Änderungen zum 1.1.2010.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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