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Allgemeine Einführung in das Erbrecht

Allgemeine Einführung in das ErbrechtDas Testament

Durch ein Testament regelt der Erblasser seine Erbschaft. Man spricht auch vom letzten Willen oder von einer letztwilligen Verfügung.

Grundsätzlich kann jeder sein Testament selbst errichten. Möglich ist auch die Errichtung eines sogenannten gemeinschaftlichen Testaments zusammen mit dem Ehepartner.

Hierbei sind bestimmte Formalien zu beachten. Die wichtigste Formalie ist dabei, daß das Testament eigenhändig zu errichten ist (Weitere zu beachtende Punkte s.u.). Eigenhändig bedeutet dabei, dass der Erblasser (bei Ehegatten einer der Ehegatten) das Testament handschriftlich aufsetzt.

Das handschriftliche Testament

Handschriftliche Testamente kommen auch heute noch häufig vor, empfehlen sich aber nur bei überschaubaren Erbschaften. Überschaubar sind Erbschaften, wenn weder Besonderheiten in der Verteilung des Vermögens, noch rechtliche oder steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, sollte der fachmännische Rat gesucht werden, damit das Erben und Vererben nicht zu bösen Überraschungen führt.

Oftmals werden auch handschriftliche Testamente bei Dritten hinterlegt. Das Gesetz sieht vor, daß die Verwahrung auch beim Nachlassgericht erfolgen kann. Häufig werden Testamente aber auch beim Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen vertrauenswürdigen Personen hinterlegt, weil das weniger formal ist und andererseits nahezu gleichwertig sichert, daß der letzte Wille im Todesfall auch aufgefunden und damit umgesetzt wird.

Das notarielle Testament

Sind hingegen rechtliche oder steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen oder steuerrechtliche Fragen von Interesse, werden häufig ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater hinzugezogen. Dem Erblasser gelingt es in vielen Fällen nicht, die anstehenden Fragestellungen (z.B. bei Vererbung eines Betriebes) dem Notar ausreichend darzustellen. Der Notar ist z.B. nicht verpflichtet, steuerrechtliche Fragen zu beraten. Hier ist zusätzliche Unterstützung und Information notwendig.



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