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Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
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Über die Kanzlei
Kanzleigeschichte und Entwicklung
Gegründet wurde die Kanzlei 1995.
Vorrangig bin ich in der Beratung und Vertretung vor allem von
Privatpersonen und
mittelständischen Unternehmen
in zivilrechtlichen Angelegenheiten tätig.
Rechtsgebiete
Hauptrechtsgebeite
Auf folgende Rechtsgebiete (aufgezählt in alphabetischer Reihenfolge) habe ich mich spezialisiert:
Arbeitsrecht,
Baurecht,
Handels- & Gesellschaftsrecht,
Mietrecht sowie
Wirtschaftsrecht (einschließlich Kapitalanlagen)
Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Mit Wirkung zum 17. 3.2008 hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart mir die Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht verliehen (§ 1 ff, 14i FAO).
Fachanwälte unterliegen der Fachanwaltsorndung und danach einer besonderen Fort- und Weiterbildungsverpflichtung, die in der Fachanwaltsordnung geregelt ist.
Weitere Informationen zu den Fachanwaltschaften finden Sie auf der Seite der BRAK unter FAO und hier.
Mandatsbearbeitung
Mandat
Nach Ermittlung des Lebenssachverhaltes mit dem Mandanten und Prüfung der Angelegenheit informiere ich meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken, sei es z.B. im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder seiner Kündigung, der Vertragsgestaltung, Gesellschaftsgründung, einer bau- oder gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit und ihrer Abwicklung oder eines prozessualen Vorgehens. Selbstverständlich ist Ziel meiner Beratung, den für Sie sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg zu beschreiten.
Klassische und moderne Informationsquellen (Fachbücher / elektronische Datenbanken) stehen für die Bearbeitung von Mandaten und die Kommunikation mit meinen Mandaten zur Verfügung.
Fortbildung - Zertifikate
Durch ständige Fortbildung halte ich mein Wissen nicht nur auf den vorgenannten Gebieten aktuell.
Daher bin ich Inhaber
- des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer ["Qualität durch Fortbildung"],
- der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein (DAV) 2005 - 2010*.
Auch sonst ist mir Fortbildung wichtig:
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Inhaber des Qualitätszertifikates BRAK
Lizenzierter Inhaber des Qualitätszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer; Fortbildungszertifikat Qualität durch Fortbildung (2008 - 2011; 2011 - 2014).
Durch das Zertifikat wird nachgewiesene, regelmäßige Fortbildung durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bestätigt und für die Dauer von drei Jahren zertifiziert. 2011 habe ich die Rezertifizierung bis 2014 erhalten.
"Bevor ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.
Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden."
(Quelle: brak.de)
Inhaber DAV-Fortbildungsbescheinigung seit 2005
Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung 2005 - 2010. *
* Die Bescheinigung wird jeweils für das vergangene Jahr ausgestellt: "Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV (DAV-Mitglieder, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben)."
(Quelle: DAV-Anwaltssuche).


