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Rumpfgeschäftsjahr
| Rumpfgeschäftsjahr |
| Begriffserläuterung Handles- und Gesellschaftsrecht |
| Erstellt: 04.01.2011 geändert: --- |
Ein Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet ein unvollständiges Geschäftsjahr, also ein Geschäftsjahr, das weniger als 12 Monate dauert.
Rumpfgeschäftsjahre entstehen grundsätzlich bei Gründung eines Unternehmens. Wird das Unternehmen nach dem 01.01. gegründet und ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, so ist das Gründungsgeschäftsjahr zwangsläufig Rumpfgeschäftsjahr.
(Eine Abweichung vom Kalenderjahr als Geschäftsjahr ist zwar grundsätzlich möglich, vor allem auf Grund steuerlicher Vorschriften heute aber nur noch bei Unternehmen verbreitet, die vor den entsprechenden Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen bereits ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr kannten oder aber bei Saisonbetrieben, z.B. in der Landwirtschaft.
Rumpfgeschäftsjahre können aber auch durch die Anpassung eines Geschäftsjahres entstehen. Beispiel: Das abweichende Geschäftsjahr eines großen deutschen Sportwagenherstellers aus Baden-Württemberg lief bis zum Geschäftsjahr 2009/2010 jeweils vom 1. August eines Jahres bis zum 31.07 des Folgejahres. Der Sportwagenhersteller wurde von einem großen Automobilbauer übernommen. Dessen Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Um die geplante Eingliederung in den Konzern des Automobilherstellers vorzubereiten, änderte der Sportwagenhersteller 2010 sein Geschäftsjahr durch das Kalenderjahr. Damit das Geschäftsjahr ab dem 1.1.2011 mit dem Kalenderjahr beginnen konnte, war ein Rumpfgeschäftsjahr zwischenzuschalten. Dieses Rumpfgeschäftsjahr begann am 1. August 2010 und endete am 31.12.2010
| s.a. "Abbildung Rumpfgeschäftsjahr |
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Bertram Heßler
Rechtsanwalt