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MoMiG
| MoMiG |
| Begriffserklärung, Definition |
| Erstellt:01.01.2010 geändert: --- |
MoMiG ist die Abkürzung für das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG),
Ziel des Gesetzes ist einerseits die Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform auch im internationalen europäischen Vergleich, andereseits die Eindämmung von Missbräuchen bei die der Verwendung von Gesellschaftsformen.
Durch das MoMiG wurde eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt. Sie dient als Pendant zum Beispiel zu ausländischen Ltd.‘s (Ein-Euro-Gesellschaften).
Darüber hinaus wurde z.B. die Gründung von Gesellschaften vereinfacht, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen rechtssicherer ausgestaltet.
Das Ziel, Missbräuche der Rechtsform zu verhindern, wurden durch Neuaufnahme von Regelungen über die führungslose Gesellschaft, die Erweiterung der Bestellungshindernisse für Geschäftsführer sowie weitere Haftungsverschärfungen erreicht.
| s.a. Gesellschaftsrecht: MoMiG,. |
| s.a. Gesellschaftsrecht: Unternehmergesellschaft |
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Bertram Heßler
Rechtsanwalt