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Prozessbeschäftigungsverhältnis
| Prozessbeschäftigungsverhältnis |
| Definition Begriffserklärung |
| Erstellt: 21.04.2011 geändert: --- |
Meint die befristete Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmer für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses oder bis zur rechtkräftigen Entscheidung des gesamten Kündigungsschutzverfahrens.
Grundsätzlich kann ein Prozebeschäftigungsverhältnis auf Angebot des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers und Annahme des Angebotes durch die jeweilig andere Partei zu Stande kommen.
Ein sachlich befristetes Arbeitsverhältnis entsteht dabei für die vereinbarte Dauer [Aktuell anhängiger Kündigungsschutzprozess oder alle Instanzen (bis zur rechtskräftigen Entscheidung, wenn der Arbeitgeber nicht bereits von Rechts wegen [Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung, Nichtablauf der Kündigungsfrist oder Leistungsurteil] sich zur Weiterbeschäftigung verpflichtet. Dabei ist dann das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) zu beachten.
| s.a. Kündigung allgemein |
| s.a. befristetes Arbeitsverhältnis |
| s.a. Weiterbeschäftigung |
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Bertram Heßler
Rechtsanwalt