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Mindestlohnanpassungen 2011

Neue Mindestlöhne ab 1.11.2011
Mindestlohnerhöhung in der Abfallwirtschaft und im Bergbau
erstellt: 3.11.2011 zuletzt geändert: --

Die durch Rechtsverordnung für den Bergbau und die

Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Abfallwirtschaft (befristet bis zum 31. 03.2012)

Im Anschluss an die bereits im August 2011 ausgelaufene zweite Verordnung wurden mit Wirkung zum 01.11.2011 die Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft erhöht. Von der Verordnung werden auch Straßenreinigung und Winterdienst erfasst. Der Mindestlohn wurde bundeseinheitlich von 8,24 Euro auf 8,33 Euro angehoben. Das entspricht 1,08%.

Baugewerbe

Auf Grund der für den 1.12.2011 angekündigten Achten Rechtsverordnung im Baugewerbe sollen die Mindeststundenlöhne im Baugewerbe ab dem 1. Januar 2012 angehoben werden. Die Anhebung ist stufenweise geplant.

Gültigkeit West Betroffene Steigerung (Verh. zum Vorwert gerundet)
bis 31.12.2011 13,00 Euro Facharbeiter  
ab 01.01.2012 13,40 Euro Facharbeiter 3,05%
ab 01.01.2013 13,70 Euro Facharbeiter 2,22%
Gültigkeit Berlin Betroffene Steigerung (Verh. zum Vorwert)
bis 31.12.2011 12,85 Euro Facharbeiter  
ab 01.01.2012 13,25 Euro Facharbeiter 3,11%
ab 01.01.2012 13,55 Euro Facharbeiter 2,21%
Gültigkeit West/Berlin Betroffene Steigerung (Verh. zum Vorwert)
bis 31.12.2011 12,85 Euro ungelernte AN  
ab 01.01.2012 13,25 Euro ungelernte AN 3,11%
ab 01.01.2012 13,55 Euro ungelernte AN 2,21%
Gültigkeit Ost Betroffene Steigerung (Verh. zum Vorwert)
bis 31.12.2011 9,75 Euro alle AN  
ab 01.01.2012 10,00 Euro alle AN 2,5%
ab 01.01.2012 10,25 Euro alle AN 2,21%
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 19,10.2011
Bergbau

Im Bergbau wird der Mindestlohn durch die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken für einfache bergmännische Arbeiten auf 11,53 Euro und für fachliche Arbeiten auf 12,81 Euro festgesetzt. Die Verordnung ist bis zum 31.03.2013 gültig. Bisher galt ein Mindestlohn von 11,17 Euro bzw. 12,41 Euro. Das entspricht einer Anhebung von jeweils 3,22%.



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Bertram Heßler

Rechtsanwalt

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