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Erste neue Arbeitsstättenregel

ASR A.13
Erstellt: 31. 3.2007
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat am 10. 11. 2006 die Arbeitsstättenregel „ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ im schriftlichen Beschlußverfahren beschlossen.

Sie konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten wie folgt:

§ 3 ArbeitsstättenVO – Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
§ 4 ArbeitssättenVO – Flucht und Rettungswege

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