Sie befinden sich hier:
» Startseite » Arbeitsrecht
Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
Informationen in aller Kürze
Was ist neu
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Internetrecht
Mietrecht / WEG-Recht
Prozessrecht
Steuerrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Videos
Mandanteninformation
Mediation
ArbeitstättenVO - Definition
Erstellt: 1. 07.1995 - zuletzt Geändert: 31.10.2007
Zu den Regelungsinhalten der Arbeitstättenverordnung gehören u.a.
Beschaffenheit und Größe, Belüftung und Temperatur von Arbeitsräumen,
Beschaffenheit innerbetrieblicher Verkehrsflächen für Fußgänger- und Fahrzeugverkehr
Die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung ist länderspezifisch geregelt und je nach Bundesland Sache Gewerbeaufsichtsämter bzw. der Ämtern für Arbeitsschutz.
In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig.
Seit 2003 enthält die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zum Nichtraucherschutz.
2004 wurden die ArbeitsstättenVO komplett neu gefaßt. Im Rahmen der europäischen Deregulierung (siehe gesonderter Beitrag) sind einige bis dahin in Deutschland vorhandene Schutzbestimmungen und –maßnahmen aufgehoben worden.
Die Vorschriften der Verordnung sind wiederum in Arbeitsstättenrichtlinien konkretisiert.