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ArbeitstättenVO - Definition

Erstellt: 1. 07.1995 - zuletzt Geändert: 31.10.2007
Zu den Regelungsinhalten der Arbeitstättenverordnung gehören u.a.

Beschaffenheit und Größe, Belüftung und Temperatur von Arbeitsräumen,
Beschaffenheit innerbetrieblicher Verkehrsflächen für Fußgänger- und Fahrzeugverkehr

Die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung ist länderspezifisch geregelt und je nach Bundesland Sache Gewerbeaufsichtsämter bzw. der Ämtern für Arbeitsschutz.
In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig.

Seit 2003 enthält die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zum Nichtraucherschutz.
2004 wurden die ArbeitsstättenVO komplett neu gefaßt. Im Rahmen der europäischen Deregulierung (siehe gesonderter Beitrag) sind einige bis dahin in Deutschland vorhandene Schutzbestimmungen und –maßnahmen aufgehoben worden.

Die Vorschriften der Verordnung sind wiederum in Arbeitsstättenrichtlinien konkretisiert.

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