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Arbeitsstättenverordnung

Kabinett beschließt erneut Arbeitsstättenverordnung
Erstellt 25.04.2004
Geändert: ------

Das Bundeskabinett hat erneut einen Entwurf für die aufgrund von EU-Vorgaben erforderliche Novelle der Arbeitsstättenverordnung beschlossen.

Die europäischen Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG zwang zu einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung.
Nachdem der Entwurf einer neuen Arbeitsstättenverordnung 2003 am Widerstand des Bundesrats gescheitert war, und dieser statt dessen im März 2004 den bayerischen Gegenentwurf beschlossen hatte, der eine wesentlich stärkere Deregulierung des Arbeitsstättenrechts vorsah, hat das Bundeskabinett nunmehr einen erneuten Anlauf zur Änderung des Arbeitsstättenrechts gemacht. Mit dem neuen Entwurf kommt die Bundesregierung dem Drängen des Bundesrats nach einer „Entrümpelung des Arbeitsstättenrechts“ nach, ohne jedoch den bayerischen Gegenentwurf vollständig zu übernehmen. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat hierauf reagieren wird.
Die neuen Grundvorschriften sollen den Betrieben Spielraum für bedarfsgerechte und betriebsspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen geben..
Der Entwurf der novellierten Arbeitsstättenverordnung legt die Grundpflichten der Arbeitgeber in folgenden Punkten fest:

  Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsstätten.
Die bisherigen bis Detailanforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten, wie sie der Entwurf des Bundeskabinetts 2003 noch vorsah, werden durch scheinbar lockere Zielvorgaben ersetzt. Die bisherigen Detailvorgaben über
  Raumhöhen oder Grundflächen von Arbeitsräumen, Abmessungen von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen
wurden gestrichen.

Um die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis „zu erleichtern“, soll ein pluralistisch zusammengesetzter Ausschuß eingerichtet werden, der bedarfsgerecht praxisorientierte Regeln ermittelt, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.Der Ausschuß soll aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft und Behörden bestehen und sicherstellen, daß die von ihm entwickelten Regeln eine wirksame und akzeptierte „Hilfestellung für die Betriebe“ darstellen.
Tatsächlich verlagert das Bundeskabinett damit m.E. die Streitfrage, an der man 2003 im Bundesrat scheiterte, in die künftige Ausschußarbeit (Kommen wir nicht weiter, bilden wir einen Ausschuß). Die fallen gelassenen Bestimmungen (z.B. der Abmessungen von Pausenräumen etc.) könnten dann vom Ausschluß durch die „Hintertür“ wieder eingeführt werden.

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