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Arbeitsplatzwechsel

Arbeitsplatzwechsel:Erstellt: 22. Mai 2004
Bearbeitet: 31.12.2006

Urlaubsansprüche entstehen nach dem Arbeitsplatzwechsel zeitanteilig neu. Der alte Arbeitgeber erstellt dem Arbeitnehmer eine Urlaubsbescheinigung.

Der neue Arbeitnehmer kann die Vorlage dieser Bescheinigung verlangen.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Mandanteninformation/Kündigung.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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