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Arbeitnehmerdarlehen
| Arbeitsrecht Darlehen Arbeitnehmer |
| Erstellt 30. 3.2007 |
| Geändert: |
Nicht selten gewährt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen.
Hierbei gilt es insbesondere darauf zu achten, daß sich aus der dort vereinbarten Verzinsung ein geldwerter Vorteil ergeben kann.
Weiter ist besonderes Augemerk auf die Rückführung des Darlehens im Falle von Pfändungen und im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu legen.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt