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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Erstellt: 1. Sept. 2006 Geändert: ----- Beachte: Nachtrag Dezember 2006

Am 18. August 2007 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden vier europäische Richtlinien in nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt.

Diskussionen, wie sie zuvor auch unter dem Stichwort Antidiskriminierungsgesetz geführt wurden, haben damit ihr Ende gefunden.

Das Gesetz schützt die Mitarbeiter eines Betriebes von der Bewerbung bis zu ihrem Ausscheiden vor Ungleichbehandlung und Benachteiligung wegen

- Geschlecht
- Rasse
- ethnischer Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Identität

sowie vor sexueller Belästigung.

Die Mitarbeiter erhalten eigene, klagbare Rechte. Unternehmen sind verpflichtet, Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sind, entgegenzutreten.

Ferner sind die Unternehmen verpflichtet, eine betriebliche Gleichbehandlungsstelle einzurichten.

Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage mit einer gesonderten Mandanteninformation* zu diesem Thema.

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